AGB

Die in Folge angeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind Teil aller Verträge mit der Firma:

Anton Ferk 
Sales Teams & More

Ansprechperson: Toni Ferk

Offenlegung nach §5 Abs.1 ECG

Sales Teams & More Toni Ferk
Engleitenstraße 2
7423 Pinkafeld, Österreich
+43 (0)664 41 75 888; +43 (0)3357 42025

Firmenbuchgericht: Landesgericht Eisenstadt
Behörde gem. ECG: Bezirkshauptmannschaft Oberwart
UID: ATU 61754248

GISA: 10523223

Mitglied Wirtschaftskammer Burgenland

Mitglied Wirtschaftskammer Wien

Mitglied Wirtschaftskammer Niederösterreich

Auszeichnung: Constantinus Award – Nominierung 2014

Bildquellen: shutterstock, Adobe stock, Florian Wieser, freepik

Sales Teams & More – Anton Ferk
(im Folgenden Auftragnehmer – „AN“ – genannt)

Alle von dem „AN“ erstellten Angebote sind unverbindlich und freibleibend.
Allgemeine Geschäftsbedingungen, welche von Drittanbietern stammen, die im Zusammenhang mit den von dem „AN“ getätigten Leistungen stehen, sind nicht Bestandteil des Vertrages.

Abwandlungen bzw. Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen benötigen einer expliziten schriftlichen Bestätigung und Zustimmung beider Vertragsparteien. Der Auftrag kann nur schriftlich durch die Unterzeichnung des Projektvertrages, der alle Vertragsbedingungen sowie ein Grobkonzept enthält, durch beide Parteien, angenommen werden. Ohne eine schriftliche Annahme von einer der beiden Parteien gilt der Auftrag als nicht angenommen. Die nachfolgenden Bestimmungen beziehen sich auf alle Leistungen, die im Rahmen des Auftrages, von dem „AN“ getätigt werden. Zusätzliche Leistungen werden in den jeweiligen Serviceverträgen sowie in den Lizenzbestimmungen behandelt.

Urheberrechte
Alle vom „AN“ erstellten Inhalte, Grafiken, Programme sowie Konzeptionen und Module sind Eigentum des „AN“ und somit urheberrechtlich geschützt und dürfen daher weder verändert, kopiert, weitergegeben, noch veräußert werden. Eine Verwendung dieser Daten bedarf einer ausdrücklichen Genehmigung des „AN“. Dies gilt jedoch nicht für projektbezogene Inhalte, die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt wurden. Diese bleiben auch nach einer Überarbeitung im Sinne des Projektes Eigentum des Auftraggebers. Im Übrigen gelten die Regelungen der Gesetze der Republik Österreich.

Pflichten des Auftraggebers
Alle vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Inhalte haben sich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen zu bewegen. Sollten Inhalte diesen Bestimmungen widersprechen, so werden diese von dem „AN“ nicht publiziert. Die Beurteilung der Inhalte obliegt „AN“. Sollten Inhalte nicht veröffentlicht werden, so verpflichtet sich „AN“ dies dem Auftraggeber mitzuteilen. Weiters ist der Auftraggeber dazu verpflichtet alle im Rahmen des Projektes benötigten Unterlagen und Informationen so schnell als möglich zur Verfügung zu stellen. Sollte dies nicht termingerecht erfolgen, so ist der „AN“ nicht für eine verspätete Lieferung zu verantworten.

Unterbrechung, Verzögerung oder Aussetzung des Projekts durch den Auftraggeber

Kommt es nach Auftragsvergabe und nach Beginn der Leistungserbringung durch den „AN“ zu einer vom Auftraggeber zu verantwortenden Unterbrechung, Verzögerung oder Aussetzung des Projekts – insbesondere aufgrund fehlender Informationen, Freigaben oder anderer Verletzungen von Mitwirkungspflichten gemäß §§ 1168, 1168a ABGB –, ist der „AN“ berechtigt, alle dadurch entstehenden Mehrkosten sowie den Aufwand für die Vorhaltung von Kapazitäten gesondert in Rechnung zu stellen.

Für die Bereitstellung, Reservierung und Vorhaltung von Ressourcen kann eine Tagespauschale von EUR zweihundert pro begonnenem Kalendertag verrechnet werden.

Setzt der Auftraggeber seine Mitwirkung trotz schriftlicher Nachfrist nicht fort, oder dauert die Unterbrechung länger als 30 Kalendertage, ist der „AN“ berechtigt, das Projekt aus wichtigem Grund gemäß § 918 ABGB zu beenden.

Bereits geleistete Anzahlungen verbleiben beim „AN“ als Abgeltung des bisherigen Aufwandes und der reservierten Kapazitäten.

 

Verantwortung und Haftung
Der „AN“ übernimmt für alle Inhalte, die von ihm erstellt wurden, die volle Verantwortung. Für alle vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Inhalte ist dieser auch nach der Veröffentlichung verantwortlich. Weiters haftet der „AN“ in keiner Weise für zivilrechtliche Forderungen, Schadenersatzansprüche oder anderer Ansprüche Dritter, die in der Verbindung von der Veröffentlichung der vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Inhalte stehen. Dies gilt insbesondere für Verletzung von Copyright, Ehrverletzungen und Beleidigungen. Ebenso ist der „AN“ nicht für strafrechtliche Folgen zu verantworten. Für alle Leistungen, die von Dritten getätigt werden, besteht für den „AN“ keine Haftung. Weiters ist der „AN“ nicht für Schäden und Datenverluste jeglicher Art die im Rahmen des Projektes sowie nach Projektabschluss auftreten zu verantworten.

Datenschutz
Der Auftraggeber stellt den „AN“ von sämtlichen Ansprüchen Dritter hinsichtlich der überlassenen Daten frei. Der „AN“ ist nicht für die Datensicherung der bei Drittanbietern gespeicherten Dateien verantwortlich. Soweit Daten an Drittanbieter übermittelt werden, stellt der „AN“ dem Auftraggeber auf Wunsch Sicherheitskopien zur Verfügung. Die für die Auftragsabwicklung notwendigen Daten werden elektronisch gespeichert. Alle personenbezogenen Daten werden vom „AN“ selbstverständlich strikt vertraulich behandelt und keinesfalls an Dritte weitergegeben, es sei denn, übergeordnete Bestimmungen und Gesetze zwingen den „AN“ hierzu.

Vertragslaufzeit und Kündigung
Die Vertragslaufzeit ist bei Projekten Gegenstand detaillierter Vereinbarung. Projektbezogene Verträge verlängern sich in der Regel nicht automatisch und enden am vereinbarten Stichtag. Bei langfristigen Verträgen werden Kündigungsfristen gesondert, jedoch zwingend vereinbart. Sollte vor Ablauf der regulären Laufzeit der Vertrag nicht von einem der Vertragspartner gekündigt werden, so verlängert sich die Vertragslaufzeit stillschweigend um die Erstvertragsdauer. Kündigung ist jeweils bis 40 Tage vor Vertragsende möglich. Die Kündigung bedarf der Schriftform. Zur Wahrung der Frist genügt das Datum des Poststempels bzw. das Datum des Telefaxeingangs.

Zahlungsbedingungen
Der Auftraggeber verpflichtet sich Rechnungen vom „AN“ sofort nach Erhalt der Rechnung zu bezahlen. Als max. Zahlungsziel werden 14 (vierzehn) Tage ab Rechnungsdatum vereinbart. Andere Zahlungsziele sowie Skontovereinbarungen etc. bedürfen der Schriftform. Bei Zahlungsverzug ist der „AN“ berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Europäischen Zentralbank zzgl. Umsatzsteuer zu berechnen. Für jede Mahnung wird eine Kostenpauschale in Höhe von € 15,– erhoben. Der „AN“ ist bei anhaltendem Verzug berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen und dem Auftraggeber die dadurch entstehenden zusätzlichen Kosten in Rechnung zu stellen und einen evtl. Schadenersatz geltend zu machen. Die Auflösung von Verträgen im gegenseitigen Einvernehmen bleibt hiervon unberührt. Wenn im Rahmen des Vertrages Leistungen bei und von Drittanbietern erbracht worden sind, so behält sich der „AN“ vor, diese Anbieter über den Verzug zu informieren.

Stornogebühr
Stornierungen durch den Auftraggeber sind nur mit schriftlicher Zustimmung vom „AN“ möglich. Ist der „AN“ mit einem Storno einverstanden, so hat er das Recht, neben den erbrachten Leistungen und aufgelaufenen Kosten eine Stornogebühr in der Höhe von 50% des noch nicht abgerechneten Auftragswerts des Gesamtprojektes zu verrechnen. Erfolgt die Stornierung ab 90 Tagen vor der jeweiligen Veranstaltung, beträgt die Stornogebühr 100% des Auftragswerts.

Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen und des Vertrages als solchem davon unberührt. Ungültige Bestimmungen sind durch solche zu ersetzen, die dem intendierten Zweck am besten entsprechen.

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